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Weiterbildung der Deutschen Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie (DGH) in München

Zielgruppe: Ärzte, Zahnärzte, Psycholog. Psychotherapeuten, approb. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten


Die Weiterbildung im Rahmen des DGH Curriculums soll die verantwortliche Anwendung von Hypnose in Medizin, Psychotherapie und Forschung gewährleisten. Die Weiterbildung gliedert sich in vier Module: Grundkurse, Fortgeschrittenenkurse, Therapiekurse, Supervision. Zu den von der DGH veranstalteten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden Personen als Teilnehmer zugelassen, die die beruflichen Voraussetzungen zum Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft der deutschen Gesellschaft für Hypnose erfüllen oder als Studierende der Psychologie das Vordiplom bzw. als Studierende der Medizin/Zahnmedizin das Physikum bestanden haben. (Siehe website der DGH: www.dgh-hypnose.de)

Alle im Folgenden beschriebenen Kurseinheiten werden durch theoretische Einführung, Demonstration von Techniken und Therapiedemonstration, praktisches Üben, Gruppenarbeit und exakte Evaluation gestaltet.

In den Grund- und Fortgeschrittenenkursen werden Kenntnisse zu Theorie und Forschung und praktische Fertigkeiten in den verschiedenen Techniken der  therapeutischen  Hypnose  erworben. Diese Kurse werden modulweise angeboten.

In den Therapiekursen werden die in den Grund- und Fortgeschrittenenkursen erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung ihrer klinischen Anwendung in den jeweiligen Fachdisziplinen übend eingesetzt. Diese Kurse werden sowohl in den Weiterbildungszentren als auch auf dem jährlichen Kongress der DGH angeboten und können dort absolviert werden.

Die Supervision wird in Supervisionsseminaren und/oder Einzelsupervision durchgeführt. Der überwiegende Teil der Supervision sollte bei einem Fachsupervisor (d.h. einem Supervisor der gleichen Berufsgruppe) absolviert werden. Die Supervisanden sollen im Rahmen der Supervision hypnotherapeutische Behandlungen vorstellen, die an mindestens 5 verschiedenen Patienten durchgeführt worden sind. Die Fallvorstellung sollte schriftlich oder in Form von Audio- oder Videomitschnitten erfolgen, unter strenger Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


Akkredetiert